Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwarz Garten- & Spielraumgestaltung GmbH & Co. KG
Carl-Schilling-Str. 6
97268 Kirchheim

1. Beratung und Baustellenbesichtigung, Termine
Da wir uns bereits vorab telefonisch oder per Mail einen Überblick über die Lage der Dinge bei Ihnen verschafft haben und uns schon auf dem Weg zu Ihnen mit ihrer Problematik beschäftigen, Sie vor Ort beraten und Ihnen verschiedene Lösungsvorschläge unterbreiten, die zum Beispiel aus ähnlichen, vorausgehenden Situationen entstanden sind, usw., wenden wir bereits hier das erste Mal unser Wissen und unsere Zeit für Sie auf. Die Anfahrt, die Zeit der Beratung vor Ort, sowie die Rückfahrt werden zeitlich festgehalten, und mit dem Erhalt von Kostenvoranschlag, Planung und/oder Skizzen in Rechnung gestellt.

2. Kostenvoranschläge, Planung, Skizzen und sonstige Aufwendungen
Ab dem Moment, wo wir unsere Gespräche und Notizen von der Baustelle gemacht haben und diese mit nach Hause ins Büro nehmen, beginnt die eigentliche Arbeit, der schwierigste Teil des Ganzen.Wir erstellen ein Konzept oder notfalls auch mehrere, um eine Lösung für ihr Problem ins Auge zu fassen. Da manches nicht ohne Planung, Skizze und Fotos für Sie verständlich sein könnte, bedeutet dies natürlich auch zusätzliche Aufwand für uns. Leider kommt es immer wieder dazu, dass trotz bestem Willen, guten Konzept und so manch anderer guter Voraussetzungen, Projekte nicht realisiert werden. Schade für alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben, Schade auch für uns, die unser Bestes gegeben haben. Wir möchten Sie daher um Verständnis bitten, wenn wir unsere Vorleistungen, die viel Zeit in Anspruch nehmen, in Rechnung stellen müssen, da der Bürokratieaufwand immer mehr wird.Jedes Projekt wird spezifisch für sich bearbeitet, geplant und berechnet. Abrechnung nach Aufwand.Unser Stundensatz für besondere Leistungen beträgt € 58,00 zzgl. Nebenkostenpauschale und der jeweils gültigen MwSt. (19 %).

3. Angebote, Preise, Kostenvoranschläge
Nach dem wir einer Lösung nahegekommen sind, können wir uns darübermachen, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Dieser bezieht sich zum Beispiel auf voraus kalkulierte Massen, Mengen und Flächen in ihrer Anlage, sowie den Spielgeräten. Abweichungen von der vorausgehenden Kalkulation können durchaus vorkommen. Diese werden bereits während der Bauphase mit den Bauherren besprochen, beziehungsweise wird darauf aufmerksam gemacht. Alle Preise werden je nach Marktlage der zu verwendeten Materialien immer wieder neu angepasst.Nach endgültiger Absprache erstellen wir Ihnen aus dem vorliegenden Kostenvoranschlag, ein Festpreis Angebot.Abrechnungen werden nach Aufwand und Aufmaß erstellt.Alle Preise sind netto Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Mündliche Absprachen
Ja aber, Sie haben doch gesagt, …!? Das könnten sie doch mitmachen, …!? Diesen Satz hat wohl jeder schon mal gehört, …, – ich auch!!!Sollten Sie während der Bauphase mit gesonderten Wünschen auf uns zukommen, welche vertraglich (Festpreis Angebot) nicht in den aufgeführten Leistungen beschrieben sind, werden diese von uns gesondert berechnet. Ihren Wunsch erfüllen wir auch, sofern dieser als Sonderwunsch respektiert wird und notfalls schriftlich und hinterher nachgereicht wird.Mündliche Absprachen haben keine Rechtsgültigkeit.

5. Zahlungsbedingungen
Vor Baubeginn sind 50 %,bei Lieferung sind 40 % undnach Fertigstellung sind 10 % der laut Festpreis Angebot errechneten Gesamtkosten vom Bauherrn, sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, auf unser Konto zu überweisen.Skontoabzüge werden nur nach Absprache gewährt. Auf gestellte Rechnungen wird bei Zahlungseingang innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto gewährt.Bei nicht eingehender Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sind wir berechtigt 5 Prozent über dem Basissatz gem. § 247 BGB, im Übrigen 8 % über dem Basissatz, als Verzugszins zu fordern.

6. Sicherheitseinbehalt
Grundsätzlich gewähren wir keine Sicherheitseinbehalte, es sei denn, diese wurden zuvor schriftlich festgehalten.Wir gewähren je nach Absprache einen max. Sicherheitseinbehalt von 5 % der Auftragssumme bis zur endgültigen TÜV Abnahme. Darüber hinaus gelten unsere Gewähr- und Garantieleistungen mit 5 Jahren, bzw. 10 Jahren.Kombination mit vorhandenen Spielgeräten

7. Unsere Produkte sind Unikate Spielgeräte aus naturgewachsenen Robinienholz.
Für Ihre Situation maßgeschneiderter Außenanlagen. Einsatz und Anwendungsbereiche für Kindergärten und Tagesstätten, öffentliche Spielanlage, Parks, Gastronomie oder auch zur Innenraumgestaltung. Alle Spielgeräte werden vom TÜV geprüft und abgenommen.

8. Lieferung und Montage
Alle im Angebot angegebenen Preise für Spielgeräte, verstehen sich ab Werk. Im Angebot sind Lieferung und Endmontage gesondert aufgeführt. Vorgefertigte Bausätze können nur bedingt in Einzelteilen geliefert werden. Für die Endmontage sind Fachkenntnisse notwendig!

9. Haftung für Sachmängel
Geringfügige Änderungen, welche Qualität und Funktion nicht beeinträchtigen, sowie Holzveränderungen (insbesondere Schwundrisse) unterlegen nicht einer Sachmängelhaftung. Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, bzw. fehlerhafte Inbetriebnahme, übliche Abnutzung, sowie eigenwillige Änderungen Dritter, fallen nicht darunter. Mängelrügen müssen innerhalb kürzester Zeit (14 Tage nach Erhalt der Ware) schriftlich bei uns angezeigt werden.

10. Garantie- und Gewährleistung
Für technische Neuanlagen von Gartenanlagen und Spielräumen übernehmen wir eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Garantiezusagen: Auf alle Spielgeräteeinbauten aus Robinienholz werden 10 Jahre Garantie gegen Fäulnis und Pilzbefall gewährleistet. Auf das Spielgerät selbst 5 Jahre.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Nutzungsbedingter Verschleiß, sowie Verschleißteile Darunter fallen: Weidenartikel, Seilkonstruktionen, Gelenkteile, Laufflächen, Lasuren und Anstriche, zugekaufte Artikel anderer Spielgeräte Hersteller. Mutwillige Zerstörung und Vandalismus. Mangelhafte Pflege und Wartung

11. Sonder- und Maßanfertigung
Die Rücknahme von Maß- und Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Holger Schwarz.

13. Haftungsbeschränkung
Spielgerätebau:
Für nachträgliche Veränderungen am Spielgerät (durch Dritte) besteht entsprechend dem Produkthaftungsgesetz keine Haftung. Unberührt bleibt auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher, ordnungs- und sachgemäßer Wartung. Personal und/oder andere Beauftragte für Sicht- und Funktionskontrollen sollen durch das Fachpersonal der Fa. Holger Schwarz eingewiesen werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden und unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten das Amtsgericht Wü̈rzburg, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.